Gesundheitsmanagement
Was versteht man unter Gesundheitsmanagement?


Was gehört zu dem klassischen betrieblichen Gesundheitsmanagement?
Zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement gehören zum einen der allgemeine Arbeits- und Gesundheitsschutz, das berufliche Eingliederungsmanagement (BEM), die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), sowie Personalmanagement und Fehlzeitmanagement.
Was regelt das Arbeitsschutzmanagement?
Arbeitsschutzmanagement ist der rechtlich verpflichtende Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz (kurz: ArbSchG). Es verpflichtet alle Arbeitgeber in Deutschland, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über erforderliche Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen ergänzt. Hier einige Beispiele:
- Sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung
- Lärmschutz
- Arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Lastenhandhabung
- Produktsicherheit
- Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen
- Umgang mit schwangeren Frauen
- Und vieles mehr
Dazu gehören auch regelmäßige Untersuchungen der Mitarbeiter durch einen Betriebsarzt. Die Vorschriften sind je Berufsgruppe unterschiedlich. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV).


Was regelt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Die Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement finden wir heute im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches unter § 167 Abs. 2 SGB IX. Es ist seit 2004 gesetzlich verankert und somit verpflichtend für alle Unternehmen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagements verpflichtet die Arbeitgeber, langfristig erkrankten Arbeitnehmern ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Damit soll den Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren oder sind die Rückkehr an den ursprünglichen Arbeitsplatz erleichtert werden.
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagement ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer wiederkehrenden Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Für die betroffenen Mitarbeiter ist die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement derzeit freiwillig.
Was regelt die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)?
Als Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) wird die Gesamtheit der systemischen Eingriffe in privaten oder auch öffentlichen Betrieben verstanden, durch die gesundheitsrelevante Belastungen gesenkt werden sollen und somit die Gesundheit der Arbeitnehmer aufrechterhalten wird. Die Gestaltung dieser Interventionen sowie die Art der Gesundheitsförderung sind das Ergebnis eines möglichst optimalen Kommunikationsprozesses mit allen innerbetrieblichen Stakeholdern (einschließlich der Arbeitnehmer). Die auf diese Weise erzielten präventiven und gesundheitsförderlichen Erfolge werden durch aufeinander bezogene Veränderungen der Organisation, des Sozialverhaltens und des individuellen Verhaltens erzielt.


Welche Rolle spielen Personalmanagement und Fehlzeitmanagement im Gesundheitsmanagement?
Ein modernes Personalmanagement ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagement. Personalarbeit ist schon lange nicht mehr nur die Abwicklung von Einstellungen, Kündigungen und der Gehaltsabrechnung, sondern zunehmend eine strategische Vorgabe für Unternehmen, bei der die Mitarbeiter als Erfolgspotenzial betrachtet werden.
Für ein derartiges strategisches Personalmanagement müssen eine entsprechende Human Ressource (HR) Mission formuliert sowie Personalziele, die dazugehörige Personalpolitik und notwendigen Kennzahlen für ein HR-Controlling definiert werden. In diesem Zusammenhang tauchen dann auch gesundheitsbezogene Kennzahlen, wie z.B. Krankenstand, Unfälle, Fluktuation auf. Diese Kennzahlen gehören in vielen Unternehmen bereits zum Standard-Reporting und werden vom Management immer mehr fokussiert.
Für ein gesundes Management benötigt man demnach folgende Faktoren im Personalmanagement:
- Gemeinsame Unternehmenswerte für alle Stakeholder im Unternehmen
- Verdeutlichung und Kommunikation der unternehmerischen Vision an Mitarbeiter
- Erzeugung von innovationsfördernden Rahmenbedingungen im Unternehmen
- Gute Auswahl, Förderung und regelmäßige Beurteilung der Führungskräfte
- Installation eines offenen Raumes für Ideen und neue Talente im Betrieb
- Angebot von Aus- und Weiterbildungsprogrammen für unternehmerisches Verhalten
- Ein leistungsorientiertes und faires Entgeltsystems
Besonders in der aktuellen Zeit, in der es vielen Unternehmen an Fach- und Führungskräften mangelt, gewinnt das Zusammenspiel von Personalmanagement und Gesundheitsförderung an Bedeutung. Die Unternehmen sind dazu gezwungen möglich attraktiv als Arbeitgeber zu sein, um neue Fachkräfte zu bekommen und bestehende Fach- und Führungskräfte zu halten. Employer Branding und New Work sind zentrale Begriffe der modernen Arbeitswelt und werden dabei immer wichtiger.
Das Personalmanagement hat somit essentielle Aufgaben im betrieblichen Gesundheitsmanagement:
- Minimierung von Ausfallrisiko der Arbeitnehmer durch Erkrankungen
- Minimierung von Leistungsminderungen der Arbeitnehmer durch Demotivation
- Stressreduktion durch attraktive Arbeitszeiten und Arbeitsplatzgestaltung
- Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität zur Gewinnung neuer Arbeitnehmer und Erhaltung des Bestandspersonals
- Allgemeine Minimierung der Personalfluktuation
- Förderung und Entwicklung motivierter Mitarbeiter (Nachwuchsförderung)
Wie setzten wir Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in unserem Unternehmen um?
Jeder Betrieb und die dort handelnden Akteure sind anders und individuell. Es gibt hierzu außerhalb der gesetzlichen Richtlinien keine Vorgaben, wie man ein perfektes betriebliches Gesundheitsmanagement im eigenen Unternehmen einführt. Es gibt jedoch jede Menge Tools und Best Practice Berichte. Erfahren Sie zu mehr in den Fachseminaren unserer Bildungsakademie Leibniz Kolleg Hannover (zum Kursfinder). Oder wenden Sie sich direkt an unsere Beratungsagentur zu diesem Thema: www.youdid-management.de

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